

Humanpathogene Hefepilze
Schimmelhefen in Lüftung

Überall in der Lüftungsanlage sammeln sich naturgemäß Schimmel, Keime und Pilze, die erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen können.
Das “Sick Building Syndrom (SBS)” ist ein seit Jahren bekanntes, und immer häufiger auftretendes Phänomen, was die Erkrankung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz beschreibt, die ursächlich in verunreinigten raumklimatischen Bedingungen zu suchen ist.
Ärzte, Krankenkassen und Fachverbände/-institute warnen eindringlich vor einer Bagatellisierung, da es hier zu ernsthaften, chronischen Krankheiten wie z.B. Asthma, Befeuchterlunge (exogen-allergische Alveolitits bzw. hypersensitive Pneumonitis) kommen kann.
Liegt eine mangelnde, betrieblicher Umsetzung von gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben vor, und ein Nachweis des regelkonformen Betriebes (Dokumentationspflicht!) der RLT-Anlage ist nicht möglich, kehrt sich die Beweislast.
Behauptet ein Arbeitnehmer z.B., dass er, durch eine seiner Meinung nach mangelhaft gewartete RLT-Anlage, eine Schimmelpilzallergie erworben hat, so sind alle für die Beweisführung entstehenden Kosten (Messungen, technische u. medizinische Gutachten, etc.) vom Unternehmen zu tragen.
Wir führen folgende hygienetechnische Tätigkeiten nach VDI 6022 für Sie durch

Reinigung und Wartung